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Justiz-Skala

Tätigkeitsfelder

Strafrecht

Das Strafrecht ist ein Teilbereich des öffentlichen Rechts. Es umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, die den Inhalt und Umfang der staatlichen Strafbefugnis bestimmen. Strafrecht bezeichnet die Voraussetzungen der Strafbarkeit und die Rechtsfolgen strafbarer Handlungen. Strafbare Handlungen finden sich überwiegend im Strafgesetzbuch (StGB).

Wirtschaftsstrafrecht

Der Begriff des Wirtschaftsstrafrechtes ist nicht gesetzlich definiert. Zum Wirtschaftsstrafrecht zählen Straftaten nach dem Strafgesetzbuch und dem sog. Nebenstrafrecht, die durch Verantwortliche von Wirtschaftsunternehmen ("Firmen") oder zum Nachteil von Unternehmen begangen werden. Strafgerichtlich sind - bei schweren Taten - die Wirtschaftsstrafkammern der Landgerichte zuständig. In § 74c Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) wird der Kreis der Strafnormen genannt, die zum Zuständigkeitsbereich der Wirtschaftsstrafkammer zählen.

Zum Wirtschaftsstrafrecht zählt neben Korruption, Insolvenzdelikten, Steuerstraftaten auch der Diebstahl von geistigen Eigentum.

Steuerstrafrecht

Das Steuerstrafrecht umfasst Verbrechen und Vergehen gegen bestehende Steuergesetze. Zu den Steuergesetzen gehören zum Beispiel die Abgabenordnung. Bei strafrechtlich relevanten Vergehen wird auch das Strafgesetzbuch bei der Ahndung hinzugezogen.

Umweltstrafrecht

Die Normen des Umweltechts erfahren in unserer Gesellschaft durch die Globalisierung eine immer stärkere Bedeutung, da der Umweltschutz ein eigenständiges Staatsziel ist und die Umwelt durch menschliches Handeln nicht mehr als nötig beeinträchtigt werden soll. Das Umweltstrafrecht umfasst Verstöße gegen Vorschriften die dem Umweltschutz dienen wie Verstöße und strafrechtlich relvante Vergehen bei der Abfallbeseitigung oder Verunreinigung von Gewässern und Böden durch das Einleiten von Abwässern oder von Gefahrgut.

 

Ordnungswidrigkeitenrecht

Nicht immer muss ein Verstoß gegen Gesetze und Verordnungen mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden.

 

Neben dem Strafrecht gibt es daher auch das Ordnungswidrigkeitenrecht, wobei eine Ordnungswidrigkeit eine geringfügige Verletzung von Recht und Gesetz darstellt. Dabei kann es sich um Parkverstöße, Lärmbelästigung oder um den wohl bekanntesten Bereich - Geschwindigkeits- und Achtsamkeitsverstöße im Straßenverkehrsrecht handeln. Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren können aber auch wegen Ungehorsamkeit gegenüber Verwaltungsvorschriften oder bei Verstößen gegen Vorschriften über die Tierhaltung eingeleitet und Verstöße dementsprechend geahndet werden.

Bei Ordnungswidrigkeiten wird in der Regel ein Bußgeldverfahren eingeleitet, an dessen Ende eine Geldbuße stehen kann. Möglich sind aber auch weitere Sanktionsmaßnahmen - insbesondere im Straßenverkehrsrecht: etwa der Entzug des Führerscheins, Erteilung eines Fahrverbotes oder auch die Eintragung von Punkten ins Fahreignungsregister in Flensburg.

 

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